
Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
Die KinderKRANKmacher – Zwischen Leistungsdruck und Perfektion Milliardengeschäft mit unseren Kindern. Kindheit ist keine Krankheit.
"Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt. Die Politik sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Dass hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist."
Dr. Wolfgang Hammer, ehemaliger langjähriger Leiter Abteilung
Kinder- und Jugendhilfe der Hamburger Sozialbehörde, 2018
"Spätestens nach den zeitintensiven Beratungen der Enquete-Kommission kann sich niemand mehr darauf berufen, dass nicht klar sei, was zum besseren Schutz unserer Kinder getan werden kann. Die Empfehlungen müssen nun schnell und lückenlos umgesetzt werden."
Philipp Heißner (CDU), Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
16.05.2019
Anrede],
2017 wurden 61.383 Kinder und Jugendliche in Deutschland von Jugendämtern in Obhut genommen, darunter rund 22.500 Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %). Somit wurden rund 39.400 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche ihren Eltern weggenommen.
Beim Großteil der Fälle, 72%, wurde die Kindesinobhutnahme durch das Jugendamt, soziale Dienste (58%) bzw. Polizei oder Ordnungsbehörden (14%) angeordnet und erzwungen, vorgeblich geht es dabei um „Kinderschutz“ und „Prävention“. Im Jahr 2010 wurden 36.343 Kinder und Jugendliche ihren Eltern entrissen. Dabei soll eine solche Inobhutnahme eine kurzfristige Maßnahme sein. Allerdings sind die Kriterien, die zu einer Herausnahme aus der Familie führen, uneinheitlich, schwammig und willkürlich.
Rund 20 300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Neben den Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41 000 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) in Obhut genommen.
Die meisten vorläufigen Inobhutnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer betreuten Wohnform (26 %). Viele Kinder im Jugendalter landeten auch in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, im Anschluss an eine Inobhutnahme (20 %).
Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_311_225.html
Nach zwei Jahren Beratung hat die Hamburger Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken" ihre Arbeit abgeschlossen. In dieser Zeit hat die Kommission die Organisation und Infrastruktur des Hamburger Kinder- und Jugendhilfesystems auf den Prüfstand gestellt und 70 Handlungsempfehlungen formuliert. Am 17.1.2019 hat die Kommission ihren 639 Seiten langen Abschlussbericht an die Hamburgischen Bürgerschaft übergeben, die ihn online gestellt hat.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat im September 2016 die Einsetzung der Enquete- Kommission beschlossen, nachdem in mehreren Fällen Kinder gewaltsam zu Tode gekommen waren, obwohl sie unter staatlicher Obhut standen.
"Unsere umfassenden Empfehlungen machen deutlich: Dieses Ziel wird nicht mit kurzfristigen Einzelmaßnahmen zu erreichen sein und ist an eine ganze Reihe komplexer Gelingensbedingungen geknüpft. In den kommenden Monaten und Jahren werden wir uns dieser Daueraufgabe widmen - ich hoffe mit allen Akteuren im Hilfesystem gemeinsam."
Anna Gallina (GRÜNE), Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Quellen:
- Mitteilung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17.01.2019 www.hamburgische-buergerschaft.de/nachrichten/12068408/enquete-kommission/
- Abschlussbericht zum Download:
www.buergerschafthh.de/parldok/dokument/65251/bericht_der_enquete_kommission_kinderschutz_und_kinderrechte_weiter_staerken_ueberpruefung_weiterentwicklung_umsetzung_und_einhaltung_gesetzlicher_gru.pdf
Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ hat sich in Deutschland ein willkürliches Kindesentzugssystem gebildet, welches das Kindeswohl massiv schädigt, Kinder- und Elternrechte verletzt und Familien zerstört.
Wir fordern den Einsatz von ähnlichen Enquete-Kommissionen in allen anderen Bundesländern sowie auf Bundesebene, zur Erhebung der Fakten, Schaffung von Transparenz und der Prüfung der Frage, ob das familienpsychologische Gutachtersystem und darin agierende Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten aus dem familienrechtlichen Prozedere wegen des willkürlichen und unwissenschaftlichen Diagnosewesens und Inkompetenz grundsätzlich auszuschließen sind.
Folgende Fragen sind u.a. zu klären:
- Wie viele Psycho-Gutachter arbeiten für Jugendämter in Deutschland (in den einzelnen Bundesländern und insgesamt)?
- Welche finanziellen Abhängigkeiten bestehen zwischen den familienpsychologischen Gutachtern und den Jugendämtern respektive Familiengerichten in Deutschland? Wie viel Honorar wird für ein Familiengutachten vom Jugendamt bzw. Gericht bezahlt?
- Wie viele der Psycho-Gutachter üben neben ihrer Gutachter-Tätigkeit eine Festanstellung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalt aus?
- Offenlegung sämtlicher Interessenkonflikte der Psycho-Gutachter mit Pharmafirmen, insbesondere solchen, die Psychopharmaka für Kinder herstellen.
- Wie viel Prozent der familienpsychologischen Gutachten sind Ferngutachten?
- Haben psychiatrische Diagnoseinstrumente eine wissenschaftliche Grundlage?
- Wie viele Betten in kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalten werden durch ihren Familien entrissene Kinder belegt?
- Wie vielen der in Obhut genommenen Kindern wird eine psychiatrische Störung attestiert, woraufhin eine Verabreichung von Psychopharmaka erfolgt? Welchen Umsatz machen Pharmafirmen dadurch?
- Gibt es Prämienzahlungen zwischen Gutachtern und Jugendämtern? Oder zwischen Gutachtern und kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen?
- Wie viele Psychologen oder Psychiater arbeiten in Jugendämtern?
BEGRÜNDUNG:
Dr. Wolfgang Hammer, langjähriger Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der Hamburger Sozialbehörde, gab der taz online dazu ein Interview, das am 12.12.2017 veröffentlicht wurde. Ein Auszug:
„An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.
Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an , wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.
Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen. … Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. ...
Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.“
Dr. Wolfgang Hammer leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde Hamburg, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.
Quelle: www.taz.de/Ex-Abteilungsleiter-fuer-Jugendhilfe-ueber-Heimkinder/!5465133/
Bezeichnend an den geschilderten Erfahrungen von Dr. Hammer ist, dass sich Sozialarbeiter, die pädagogisch ausgebildet sind, Laien-Diagnosen anmaßen, aufgrund derer sie Kinder aus ihren Familien reißen und weit entfernt unterbringen, häufig mit Kontaktverbot, und so effektiv Familien zerstören. Dieses Problem ist nicht nur auf Hamburg beschränkt, sondern findet sich nach Berichten von Betroffenen, die sich über die Jahre an unseren Verein gewendet haben, bundesweit wieder.
Dazu werden Psychiater oder Familienpsychologen eingeschaltet, welche die Schnellschuss-Diagnosen der Jugendamtsmitarbeiter dann per Attest, ärztlicher Stellungnahme oder Gutachten bestätigen (sollen), um die Maßnahme über das Familiengericht dauerhaft umzusetzen. Mit diesen „Gutachten“ wird viel Geld verdient.
Es gibt in Deutschland etwa 15.500 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Jugendämter direkt betreiben oder über finanzielle Zuwendungen fördern. 177.580 Kinder und Jugendliche leben in einer Vollzeitpflege oder Heimerziehung: 75.780 leben in Pflegefamilien (Vollzeit) und 97.895 in Heimen oder betreuten Wohnformen, getrennt von ihren leiblichen Eltern. Mittlerweile arbeiten rund 750.000 Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, mehr als in der Automobilindustrie. 2011 wurden von Jugendämtern rund 178 Millionen Euro für „den Schutz von Kindern aufgewendet. Dazu zählt insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls“. 1992 wurden 15 Milliarden Euro für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet, 2011 waren es 30,5 Milliarden Euro. Das ist eine Verdopplung der Ausgaben in 20 Jahren. Begründung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: „Diese Steigerung ergab sich aus gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, die ein wachsendes Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie eine stärkere Unterstützung der Familien durch Hilfen zur Erziehung erforderlich machten.“ Der Pflegesatz, der für jedes fremduntergebrachte Kind pro Monat vom Jugendamt – also von Steuerzahlern - gezahlt wird, richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Menge der psychiatrischen Störungen, die ihm attestiert wurden. Je mehr Diagnosen, desto höher der Pflegesatz. So reichen die Zahlungen bis weit über 5.000 Euro pro Monat und Kind.
Quellen:
- Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämder „Jugendamt: Unterstützung, die ankommt“, S. 22 + 24;
- Statistisches Bundesamt 2012 sowie diverse Medienberichte
Dabei hat sich die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen in den letzten zehn Jahren um 2 Millionen verringert. Deutschland ist das kinderärmste Land Europas. Von 2002 bis 2011 sank die Zahl der unter 18-Jährigen um 2,1 Millionen auf 13,1 Millionen. Im Jahre 2012 betrug die Anzahl der minderjährigen Kinder in Deutschland nur noch 12,9 Millionen. Während also die Anzahl der Kinder sinkt, steigt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen trotzdem stetig an, und damit auch die Kosten für die Fremdunterbringung.
Quellen: Statistisches Bundesamt & Bericht sueddeutsche.de am 04.08.2011
Wer profitiert vom staatlichen Kinderklau?
- 2012 wurden 40.227 Kinder und Jugendliche ihren Familien in Deutschland weggenommen; 12% (5.295) von ihnen landeten in einem Krankenhaus oder in einer Psychiatrie. 2011 wurden 38.500 Kinder und Jugendliche ihren Eltern entrissen. Auch hier wurden 12% (4.700) der Kinder und Jugendlichen stationär „untergebracht“, z.B. in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.
Quellen:
a) 17.08.2013 Artikel Frankfurter Allgemeine Zeitung
b) www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/zahlder-inobhutnahmendurch-jugendaemter-steigt-weiter.html - Über 57% der Jugendlichen in Heimerziehung bekommen eine bis drei (oder mehr) psychiatrische Diagnosen nach der ICD-10 (International Classification of Diseases).
Quelle: Tagung der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm in München, 6.10.2008: „Hochkonfliktfamilien - Elternkonflikte als Gesundheitsrisiko für Kinder“ - Von 1992 bis 2012 ist die Verschreibung von Psychopharmaka für Kinder steil angestiegen. Im Jahre 1995 waren es nur 5.000 Kinder und Jugendliche, die in Deutschland Pillen gegen angebliche Hyperaktivität schluckten – 1996 gab es auch nur 28.052 Inobhutnahmen durch Jugendämter. Mittlerweile werden rund 400.000 Kindern Psychopharmaka verschrieben, meist mit dem Wirkstoff Methylphenidat. Die in Deutschland gegen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern in erster Linie verschriebene Menge von Methylphenidat (MPH), enthalten u.a. in Ritalin, Concerta, Medikinet und Equasym, hat sich dramatisch vervielfacht: Von 34 Kilo im Jahr 1993 auf fast 1,8 Tonnen im Jahr 2010. Sechs Pharmakonzerne bieten Methylphenidat auf dem deutschen Markt an. 2010 machte die Pharmafirma Novartis, Hersteller von Ritalin aus Nürnberg, mit Methylphenidat weltweit einen Umsatz von 464 Millionen Dollar. 2006 waren es erst 330 Millionen Dollar. Im Jahr 2011 belief sich der Umsatz mit Psychopharmaka wie Stimulanzien, Neuroleptika, Antidepressiva und Tranquilizern in Deutschland auf 1,78 Milliarden Euro. Dabei wurden von Arzneimittelbehörden weltweit mittlerweile Warnungen vor den Nebenwirkungen dieser Mittel herausgegeben, auch von der deutschen Arzneimittel zulassungsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Quellen:
a) Arzneiverordnungsreport
b) Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, www.bvvp.de
c) Warnungen des BfArM und der EMEA - Häufig bilden familienpsychologische Gutachten die Grundlage für einen Kindesentzug durch Jugendämter. Diese Gutachten werden von einem undurchsichtigen Netzwerk von psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Gutachtern im Auftrag von Gerichten oder Jugendämtern erstellt. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ agieren diese Gutachter mit Ferngutachten, Verdachtsdiagnosen (V.a.) und einer Vielzahl undurchschaubarer Worthülsen, welche nichts mit Wissenschaft, sondern mit Macht und Willkür zu tun haben. Sie pathologisieren normale Wechselfälle des Lebens als „psychische Störungen“ und begründen ihre Arbeit auf das in Verruf geratene psychiatrische Diagnosebuch DSM-IV (bald auch die nächste Ausgabe DSM-5), bzw. die ICD-10 (und dann deren Nachfolger ICD-11). Die Gutachter unterwandern Jugendämter, Familiengerichte, Schulen und Kindergärten mit einer Ideologie ohne Menschlichkeit und indoktinieren Richter, Jugendamtsmitarbeiter u.a. regelmäßig im Rahmen von „Fortbildungsseminaren“ und „Vorträgen“. Pro Gutachten werden Honorare in Höhe von Tausenden von Euro von Jugendämtern – also dem Steuerzahler – gezahlt. Viele familienpsychologische Gutachten weisen „erhebliche handwerkliche Fehler auf", wie Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer in einer Studie der FernUniversität Hagen feststellten, die im Juli 2014 veröffentlicht wurde. Salewski und Stürmer beanstanden mangelnde psychologische Fundierungen des gutachterlichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente. „Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards“, so Prof. Salewski und bezeichnet die Ergebnisse der Studie als „alarmierend“: „Die Richter stützen ihre Entscheidungen in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen. Man darf nicht vergessen, dass hier Kinder involviert sind, über deren weiteres Leben gerichtliche Entscheidungen gefällt werden.“ Die Stichprobe der Gutachten wurde im Rahmen eines vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen größeren Forschungsprojekts gewonnen und umfasst 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011, die aus Vollerhebungen an vier Amtsgerichten im OLG-Bezirk Hamm stammen.
Quelle: Studie „Psychologische Gutachten für das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der Begutachtungspraxis“, https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-amrechtspsychologie.shtml
Bereits im November 2013 ergaben sich gravierende Zweifel an der Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in einer Studie zur „Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“, die im Rahmen einer Dissertation an der Ludwig- Maximilians-Universität München (Verfasser: Benedikt Jordan) durchgeführt wurde. An der Studie beteiligten sich 161 Ärzte (darunter 55 Psychiater), 49 Zahnmediziner und 42 Psychologen. 23,3% der Befragten gaben an, dass ihnen bei einem Sachverständigengutachten vom beauftragenden Richter schon einmal eine Tendenz signalisiert worden sei (bei den Psychiatern und Psychologen lagen die Prozentwerte deutlich höher, bei letzteren war es fast jeder Zweite; auch waren überdurchschnittlich viele Angehörige dieser Berufsgruppen von Gutachten wirtschaftlich abhängig). Sogar 33,6% teilten mit, sie hätten schon im Kollegenkreis davon gehört, dass bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz genannt wurde.
Zudem meldet sich eine wachsende Anzahl von kritischen Experten in Büchern und Artikeln zu Wort und fordert Abhilfe. Darunter der Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, der Kinderarzt Dr. Michael Hauch „Kindheit ist keine Krankheit – wie wir unsere Kinder mit Tests und Therapien zu Patienten machen“, die ZDF-Journalistin Astrid Randerath „Die Kinderkrankmacher“ sowie der SPIEGEL Journalist Jörg Blech „Die Psycho-Falle: Wie die Seelenindustrie uns zu Patienten macht“.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Cramer
Vizepräsidentin
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