
AKTUELLE SACHVORLAGE:
Psychopharmaka-induzierte Gewalttaten fordern weiterhin Tote und Verletzte. Jüngste Beispiele in Mannheim, Aschaffenburg u.a.
SSRIs (Antidepressiva) können bei bestimmten Personen Aggressivität, schlimme Aggressivität, auslösen bis hin zu Mordimpulsen. Das wirkt erstaunlich und paradox, aber es ist so, dass ein Mittel gegen Depressionen, was doch eigentlich die Suizidalität reduzieren sollte, gleichzeitig, in manchen Fällen, Suizidalität auslösen kann.
Prof. Bruno Müller-Oerlinghausen, Pharmakologe, Experte für Antidepressiva und ehem. Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, ARD Doku „Gefährliche Glückspillen – Milliardenprofite mit Antidepressiva“ vom 18.2.2013
München, den 13. März 2025
Am 3. März 2025 raste ein 40-jähriger Deutscher in Mannheim mit seinem Auto absichtlich durch die Fußgängerzone und tötete dabei zwei Menschen, vierzehn Menschen wurden teils schwer verletzt. Der nach der Todesfahrt festgenommene Täter war zuvor wiederholt in psychiatrischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft wertet zurzeit Arztberichte aus.
Wissenschaftliche Studien und Meta-Analysen, offizielle Berichte und Behördenwarnungen sowie Polizeiberichte und Fallstudien zeigen, dass Psychopharmaka Gewalt fördern oder die Hemmschwelle für Gewalt senken können. Besonders Antidepressiva (SSRI/SNRI), ADHS-Medikamente, Benzodiazepine und Schlafmittel stehen im Fokus.
- Am 13. Februar 2025 raste ein 24-jähriger Afghane in München mit dem Auto in eine Ansammlung von Demonstranten. Es gab über 30 zum Teil schwer Verletzte, zwei von ihnen verstarben wenig später.
Ausgehend von ärztlichen Attesten über posttraumatische Belastungsstörung von 2017 ermittelt der Generalbundesanwalt aktuell zu einer psychischen Krankheit des Täters, der zur psychiatrischen Behandlung in die JVA Straubing verlegt wurde.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-auto-faehrt-in-menschenmenge,UcfvdQz
https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_100610744/muenchen-afghane-nach-anschlag-in-psychiatrischer-behandlung.html - Am 21. Januar 2025 tötete ein 28-jähriger Afghane bei einem Messerangriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg einen Passanten und ein Kind, und verletzte ein weiteres Kind und zwei Erwachsene.
Der Täter war in psychiatrischer Behandlung - und ausreisepflichtig. In der Unterkunft des Afghanen seien Psychopharmaka gefunden worden.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/aschaffenburg-messerangriff-100.html - Am 25. Januar 2023 stach Ibrahim A. (33) im Regionalzug von Kiel nach Hamburg unvermittelt auf Fahrgäste ein, tötete einen 19-jährigen und eine 16-Jährige und verletzte fünf weitere zum Teil schwer.
Ibrahim war zuvor in psychiatrischer Behandlung, sein Psychiater soll ihn 16-mal besucht haben, zuletzt eine Woche vor der Tat, doch er sah laut Abendblatt „keine Gefahr“. JVA-Mitarbeiter sollen jedoch vor Ibrahim A. gewarnt haben.
https://www.abendblatt.de/hamburg/article237623513/messerattacke-von-brokstedt-psychiater-besucht-ibrahim-a-16mal-und-sieht-keine-gefahr-jva-billwerder.html - Am 29. Juni 2022 schlitzte Moataz B. (26) einem ihm völlig unbekannten Mann an einer Bushaltestelle in Berlin von hinten mit einem Küchenmesser den Hals auf. Der schwer verletzte Mann konnte flüchten und wurde in einer Notoperation gerettet, der Täter wurde festgenommen.
Moataz B. soll ein Student aus Ägypten gewesen sein. Er studierte Jahre in Deutschland, um ein „hervorragender Ingenieur“ zu werden, so der Berliner Kurier. Moataz B. soll der Polizei bis zur Messerattacke nicht bekannt gewesen sein – demnach existiere auch keine Vorgeschichte von Aggression. Allerdings war Moataz B. in psychiatrischer Behandlung. Die bis vor seiner Behandlung gewaltfreie Biografie von Moataz B. und das zerstörerische Ergebnis seiner „Therapie“ muss angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Studien über gewaltverursachende Wirkungen von Psychopharmaka zu Ermittlungen gegen seine behandelnden Psychiater verpflichten.
https://www.berliner-kurier.de/kriminalitaet/musterstudent-soll-fahrgast-den-hals-aufgeschlitzt-haben-jetzt-steht-er-in-berlin-vor-gericht-li.327583
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/crime/versuchter-mord-moataz-b-soll-mann-an-haltestelle-kehle-aufgeschlitzt-haben-li.327416
Der internationale Dachverband unseres Vereins, die Citizens Commission on Human Rights (CCHR) International, stellt einen 64-seitigen Bericht zur Verfügung, der mehr als 60 Beispiele für Schul- und Massenerschießungen, Messerstechereien und „unerklärliche“ Gewalttaten enthält, die von Personen begangen wurden, die unter dem Einfluss von Psychopharmaka standen oder sich in einer schweren Phase des Entzugs von Psychopharmaka befanden. Zahlreiche Mediziner und Psychologen kommen darin zu Wort.
David Kirschner, Ph.D., ein New Yorker Psychologe sagt: „Als forensischer Psychologe habe ich 30 jugendliche und junge erwachsene Mörder getestet und bewertet und beinahe jeder von ihnen war unter verschreibungspflichtigen Psychopharmaka vom Typ Stimulanzien/Amphetamine vor und während der Tötungshandlungen. Diese Medikamente verhinderten die Gewalt nicht, sondern trugen zur Gewalt bei.“
Die CCHR Dokumentation beinhaltet 235 Quellenangaben. Zum Download:
https://www.cchrint.org/pdfs/violence-report.pdf
Wir fordern:
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Gesetzliche Reformen auf Landes- und Bundesebene, damit Psychiater und andere Ärzte für die Gewalttaten von Patienten, denen sie zuvor Psychopharmaka mit potenziell gewaltverursachenden Wirkungen verabreicht haben, strafrechtlich zur Mitverantwortung gezogen und haftbar gemacht werden. Dies muss als Offizialdelikt verfolgt werden.
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Die Einrichtung eines zentralen Polizeiregisters (Statistik) für Straftaten nach Psychopharmaka, welches die Zusammenhänge zwischen der Verabreichung von Psychopharmaka und Gewalttaten dokumentiert.
Begründung:
Es wurde umfangreich wissenschaftlich belegt, dass Psychopharmaka Auslöser von Aggressionen, von Suizid sowie Gewalttaten sein können. In der Anlage finden Sie eine Zusammenfassung einschlägiger Studien, welche die gewalt- und aggressionsauslösende Wirkung von Psychopharmaka nachgewiesen haben.
Weltweit haben Arzneimittelbehörden zudem Warnungen über die verheerenden Nebenwirkungen von Psychopharmaka herausgegeben, da sie Mord- und Selbstmordgedanken, Diabetes, Psychosen, Herzinfarkt und Schlaganfälle auslösen können. Zu den wichtigsten Behörden gehören:
- U.S. Food and Drug Administration (FDA): Die FDA hat Warnungen zu Antidepressiva, insbesondere selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRIs), herausgegeben, die ein erhöhtes Risiko für Suizidgedanken und -handlungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufweisen können.
- European Medicines Agency (EMA): Die EMA hat ähnliche Warnungen für verschiedene Psychopharmaka veröffentlicht, insbesondere in Bezug auf das Risiko von Suizidgedanken und -handlungen.
- Health Canada: Auch diese Behörde hat Warnungen zu Psychopharmaka herausgegeben, die auf das Risiko von Suizidgedanken und -handlungen hinweisen.
- Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) in Großbritannien: Die MHRA hat Warnungen zu bestimmten Antidepressiva veröffentlicht, die auf das Risiko von Suizidgedanken hinweisen.
- Auch die deutsche Arzneimittelbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), hat diverse Warnungen vor den potenziell verheerenden Nebenwirkungen von bestimmten Psychopharmaka herausgegeben.
Psychiater kennen die potenziell verheerenden Nebenwirkungen dieser Mittel und haben Zugang zu den auch im Internet frei verfügbaren Fachinformationen und Studien. Trotzdem verschreiben sie diese Mittel routinemäßig weiter an Patienten - nach unserem Dafürhalten in gedankenloser und fahrlässiger Weise.
Unberührt von der Frage, ob beim jeweiligen Täter ein islamistisches, rechtsradikales oder sonstiges Motiv vorlag, bleibt die Tatsache bestehen, dass Psychopharmaka die Hemmschwelle zur tatsächlichen Begehung solcher Gewalttaten herabsetzen oder schlichtweg ausschalten können.
Dies muss in den staatsanwaltlichen Ermittlungen genauso gewichtet werden wie die mutmaßlichen Motive des Täters. Im Falle einer vorangegangenen psychiatrischen Behandlung mit Psychopharmaka müssen die verordnenden Ärzte/Psychiater strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Bei einem tödlichen Versagen wie diesem müssen kriminalpolizeiliche Ermittlungen obligatorisch sein, um die Frage zu klären, ob sich der behandelnde Psychiater mit seiner Fehleinschätzung durch die Verabreichung aggressionsverursachender Psychopillen der Beihilfe zu Gewaltverbrechen mitschuldig gemacht hat. Insbesondere, wenn er die vorherige vollständige Aufklärung bzw. Warnung seines Patienten vor potenziellen gefährlichen Nebenwirkungen unterlassen hat. Staatsanwalt und Polizei müssen bei Ermittlungen die potenziell gefährlichen Folgen einer Einnahme von Psychopharmaka berücksichtigen und registrieren.
In Deutschland ist der Gebrauch von Psychopharmaka in den letzten Jahren gestiegen. Laut verschiedenen Studien und Berichten haben sich die Verschreibungen von Psychopharmaka, insbesondere Antidepressiva und Anxiolytika, in den letzten 10 Jahren erhöht und damit auch die Problematik Psychopharmaka-verursachter Gewalttaten. Kriminologische Institute müssen sich stärker mit dem Aspekt „Psychopharmaka-induzierter Gewalttaten“ beschäftigen und Forschungsaufträge müssen zu dieser Thematik vergeben werden. Eine strafrechtliche Ahndung darf nicht damit abgeschlossen sein, nur weil der Täter sich nach seiner Tat womöglich selbst gerichtet hat.
Es muss im Einzelnen untersucht und registriert werden, wie die behandelnden Psychiater eine später gewalttätig gewordene Person behandelt hatten. Welche Psychopharmaka wurden in welcher Dosierung in welchem Zeitraum verordnet? Wurde der/die Betreffende - und bei Minderjährigen die Eltern - von den Psychiatern über das gewalt- und suizidfördernde Potenzial der Psychopharmaka in Kenntnis gesetzt und gemäß ärztlicher Aufklärungspflicht gewarnt?
Es muss ermittelt werden, welche Rolle diese Substanzen bei solchen Amokläufen und Gewalttaten gespielt haben. Es ist zu prüfen, ob nicht diese verordneten Psychopillen ausschlaggebend für die innere Überwindung aller Grenzen der Vernunft und des Gewissens waren und zur Ermordung oder Verletzung von unschuldigen Menschen geführt haben.
Nach unserer Überzeugung haben Psychiater und Ärzte, welche ihrem Patienten Psychopharmaka verordnet haben, der daraufhin gewalttätig wurde und Andere verletzte, ihrer aus der Übernahme der psychiatrischen Behandlung gebotenen Garantenpflicht und der durch die Behandlung gerade mit gewaltauslösenden Psychopharmaka geschaffenen Gefahrerhöhung nicht genügt. Sie haben sich daher mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen fahrlässiger Tötung der meist unschuldigen Opfer ihrer Patienten strafbar gemacht.
Staatsanwaltschaften müssen gegen sämtliche Psychiater und Ärzte Verfahren einleiten, die einem späteren Gewalttäter zuvor Antidepressiva und andere persönlichkeitsverändernde Psychopharmaka verschrieben hatten.
In der Anlage übersenden wir Ihnen einige allgemein zugängliche Fakten über die gefährlichen Nebenwirkungen von Psychopharmaka. Von einem Psychiater oder Arzt, der diese verordnet, muss erwartet werden, dass er diese Fakten kennt und berücksichtigt, bevor er diese Mittel verordnet und Maßnahmen trifft, die geeignet sind, die damit einhergehenden Gefahren für Leib und Leben Dritter zu verhindern, zumindest aber zu reduzieren. In jedem Fall ist der verabreichende Arzt oder Psychiater verpflichtet, seine Patienten über das Aggressivität und Gewalt verursachende Potenzial der Psychopharmaka zu unterrichten.
Wir bitten Sie daher, sich für gesetzliche Reformen zur strafrechtlichen Verantwortung von Psychiatern und für die Einrichtung eines solchen Registers einzusetzen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung..
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Trepping
Vorstand KVPM e.V