STRAFRECHTLICHE URTEILE GEGEN PSYCHIATER UND PSYCHOLOGEN

Am 03.02.2006 und 18.05.2006 berichtete die Stuttgarter Zeitung:

Die Schülerin Sandra M.  hatte chronische Knieschmerzen und nahm ein starkes Schmerzmittel dagegen. Die Tabletten setzten ihr jedoch so zu, dass sie einen epileptischen Anfall erlitt. Mit Hilfe eines Arztes in Augsburg setzte sie die starken Schmerzmittel ab. Die Schule verlangte ein Attest über ihren Gesundheitszustand. Daher suchte Sandra M. im Juni 2005 die Praxis des Ludwigsburger Psychiaters Michael R. (Name geändert) auf. Den Psychiater interessierte es jedoch nicht, dass Sandra M. die Mittel bereits abgesetzt hatte. Er wollte sie in die Psychiatrie nach Weinsberg zwangseinweisen lassen. Sandras Vater eilte in die Praxis, um seiner Tochter zu helfen, und wurde prompt vom Psychiater in der Praxis eingesperrt, ebenso wie Sandra M., zwei Sanitäter und zuletzt zwei Polizisten. Vater und Tochter erstatteten Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung.  Die Staatsanwaltschaft stellte im Januar einen Strafantrag – den der Psychiater zunächst nicht akzeptieren wollte. Kurz vor der Gerichtsverhandlung überlegte er es sich jedoch anders, akzeptierte den Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Freiheitsberaubung und zahlte die Strafe.

Am 27.07.2005 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung:

Ein 53 Jahre alter Diplom- Psychologe muss wegen sexuellen Missbrauchs von vier neun bis 14 Jahre alten Jungen für sechs Jahre ins Gefängnis. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts Braunschweig hatte sich der Mann in insgesamt 50 Fällen an den Jungen vergangen, die ihm zur Therapie anvertraut waren.  Das Gericht verbot dem Mann, in den ersten drei Jahren nach der Haftentlassung Jugendliche unter 18 Jahren zu behandeln.

Am 18.05.2005 berichtete die Süddeutsche Zeitung:

Zwei Psychiater der Landesklinik Brandenburg/Havel sind vom Landgericht Potsdam zu Freiheitsstrafen von jeweils neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten einem Sexualstraftäter 1998 Ausgang gewährt, woraufhin dieser unter anderem zwei Morde beging.

Zwischen 1999 und 2003 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 29 Therapeuten wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten nach § 174c des Strafgesetzbuches verurteilt.

Am 04.04.2003 verurteilte das Landgericht Köln einen 54-jährigen Neurologieprofessor der Universitätsklinik Köln wegen sexuellen Missbrauchs von vier Patientinnen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren (Az: 114 – 18/01).

Er habe die sexuellen Handlungen, wegen derer er bestraft werde, unter Ausnutzung der Krankheiten der Patientinnen vorgenommen, indem er ihnen vorgespiegelt habe, die Handlungen seien Teil der medizinisch indizierten Untersuchungen oder Therapien. Neben der Freiheitsstrafe erkannte das Landgericht Köln auf ein Berufsverbot für die Dauer von 3 Jahren, soweit es um Patientinnen geht. Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 18. Februar 2004 verworfen. (LAG Köln, Urteil vom 29.11.2005, Az. 9 (3) Sa 1079/04).

Am 17.05.2001 berichtete die Abendzeitung München:

Diplom-Psychologe Wolfgang Wurm-Speitmann ist ein vorbestrafter Sexualtäter. Gestern stand er wieder vor Gericht: Er gab einer 16-Jährigen Rauschgift für Sado-Sex. Als Sex-Sadist und „Busenstecher von Schwabing“ hatte der 51-Jährige schon für Schlagzeilen gesorgt. In seiner Haft studierte er Psychologie, startete eine neue Karriere und brachte es bis zum Vorstandsmitglied beim Berufsverband deutscher Psychologen. Für die Weitergabe von Drogen an Minderjährige steht mindestens ein Jahr Haft. Sein Verteidiger überzeugte das Gericht davon, dass die 16-Jährige als Erwachsene einzuschätzen sei: Wurm-Speitmann kam mit einem Jahr Haft auf Bewährung davon.

Am 12.11.2000 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung:

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat gegen den Direktor der Psychiatrischen Klinik des Klinikums der Mainzer Johannes-Gutenberg- Universität, Professor Otto Benkert, einen Strafbefehl über Freiheitsstrafe von elf Monaten wegen Betrugs beantragt. Wenn Benkert eine Geldbuße in Höhe von 400.000 Mark an gemeinnützige Einrichtungen zahlt und den der Universitätsklinik entstandenen Schaden wiedergutmacht, wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Dem Klinikdirektor wird vorgeworfen, die aus Arzneimittelstudien für mehrere Pharmaunternehmen erhaltenen Einkünfte seinem Dienstherrn verschwiegen zu haben. Die Universitätsklinik verlangt für derartige Nebentätigkeiten, bei denen der Klinikbetrieb genutzt wird, normalerweise 30 Prozent dieser Summe. Benkert muss insgesamt 1,6 Millionen Mark zurückzahlen. Er will den Strafbefehl annehmen und hat inzwischen mehrere 100.000 Mark an die Universitätsklinik überwiesen.

Am 05.10.2000 berichtete die BILD Zeitung München:

Psychiater muss in München als Altenpfleger arbeiten – Stress im Job, Stress in der Ehe: Arzt wurde süchtig und überfiel eine Parfümerie.

Am 21.09.2000 berichtete der Münchner Merkur:

Der Psychiater des Untersuchungsgefängnisses München-Stadelheim ist auf Antrag des Generalstaatsanwalts vom Disziplinargericht gefeuert worden. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts hat der 45-Jährige seine Arbeitszeit zu gut der Hälfte für nicht genehmigte Gutachter-Tätigkeiten genutzt und damit doppelt kassiert (Az. M 19 D 00.2851).

Im März 2000 berichtete der STERN in der Ausgabe Nr. 10:

Im Juli 1999 war von der Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen den ehemaligen Leiter des Albert-Schweizer-Therapeutikums in Holzminden erhoben worden. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Patienten. Nach den polizeilichen Ermittlungen soll Dr. Aschoff ihm anvertraute Kinder unter dem Deckmantel ärztlicher Untersuchungen über Jahre hinweg nackt in verschiedenen Stellungen fotografiert und an ihren Geschlechtsteilen manipuliert haben. In Aschoffs Wohnung stellten die Beamten zahlreiche Nacktfotos von Kindern, Videofilme und eindeutige Tagebuchaufzeichnungen sicher. Die Approbation war Aschoff schon ein Jahr zuvor von der Bezirksregierung Hannover entzogen worden. Der Klinikchef sei ein Pädophiler, der seine ärztlichen Untersuchungen jahrelang ausgenutzt habe, um eigene sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Er sei eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ urteilten auch die Richter des Verwaltungsgerichts Hannover und bestätigten den Entzug der Approbation. Am 22. Dezember 1999 sollte der Prozess gegen Aschoff in Hildesheim beginnen. Zwei Tage vorher beging der Kinder- und Jugendpsychiater Selbstmord.