AUFSICHTSBEHÖRDEN WARNEN VOR PSYCHOPHARMAKA
Psychopharmaka sind keine Heilmittel, sondern wirken vielmehr persönlichkeitszerstörend. Schon 1981 befand das OLG Hamm: „Dem Gericht ist bekannt die – das ist fast mehr als ‚Nebenwirkung‘ – persönlichkeitszerstörende Wirkung von Psychopharmaka, wenn diese nachhaltig und über einen längeren Zeitraum hinweg eingenommen werden. ... es lässt sich nicht darüber hinwegsehen (...) dass mit solcher Art zweckgerichteter Medikation eine Persönlichkeitszerstörung einhergeht.“1
Im Jahre 2005 entschied das OLG Celle: „... Eine Zwangsbehandlung ist auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.“ Dazu RA Thomas Saschenbrecker, Rechtsexperte im Betreuungs- und Unterbringungsrecht: „Die häufig gerade im Betreuungsrecht kritisierte allumfassende Vernunftshoheit der Ärzte als ‚Richter in Weiß‘ gehört damit endgültig der Vergangenheit an und auch der ‚psychiatrische Patient‘ kann sich erfolgreich auf sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen.“2
Am 30. Juni 2006 erklärte der Oberste Gerichtshof von Alaska zu den Gefahren von Psychopharmaka: „Psychopharmaka beeinflussen Verstand, Verhalten, intellektuelle Funktionen, Wahrnehmungen, Stimmungen und Emotionen und verursachen bekanntermaßen eine Reihe potenziell verheerender Nebenwirkungen …“ Und weiter: „Angesichts der Wesensart und der potenziell verheerenden Nebenwirkungen von Psychopharmaka … vertreten wir nun gleichermaßen die Ansicht, dass das Recht auf Verweigerung der Einnahme von Psychopharmaka ein fundamentales Recht ist.“3
Auf den folgenden Seiten werden viele der Warnungen zusammengefasst, die seit März 2002 von Arzneimittelzulassungsbehörden und anderen Gremien weltweit veröffentlicht worden sind, um Ärzte darüber zu informieren, dass Psychopharmaka neben vielen weiteren Nebenwirkungen auch Gewalttätigkeit, Mordlust, Selbstmord und den Tod verursachen können.
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