
Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
"Es wird von seitens des Jugendamtes recherchiert, ohne Wissen der Eltern. Es wird ein Gutachter eingesetzt. Die Kinder werden plötzlich und ohne Ankündigung aus der Familie gerissen & an einen unbekannten Ort gebracht."
Dr. med. Christian Wolff, Arzt
Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" und der "Prävention" hat
sich in Deutschland ein willkürliches Kindesentzugssystem gebildet,
welches das Kindeswohl massiv schädigt, Kinder- und Elternrechte
verletzt und Familien zerstört.
Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene sind nötig,
um die Fakten zu erheben und das Kindeswohl sowie Kinder- und
Elternrechte wirksam vor korrupten und willkürlichen Psycho-
Gutachtern zu schützen.
22.10.2014
[Anrede],
2013 wurden 42.100 Kinder und Jugendliche ihren Eltern von Jugendämtern weggenommen, ein neuer Höchststand seit Beginn der Einführung der Statistik 1995. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 1.897 Kinder mehr. Im Fünf-Jahres-Vergleich waren es 9.870 Kinder mehr. Damit wurden von 10.000 Kindern und Jugendlichen 2013 statistisch 32 in Obhut genommen. Fünf Jahre zuvor waren es nur 23. Vorgeblich geht es dabei um den "Kinderschutz". Dabei soll eine solche Inobhutnahme eine kurzfristige Maßnahme sein. Die Kriterien, die zu einer Herausnahme aus der Familie führen, sind jedoch uneinheitlich, schwammig und willkürlich. SPIEGEL Online berichtete: "Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten und Bekannten der Familie kommen."
Quelle: DER SPIEGEL (online) Artikel vom 25.07.2014
Rund 73,9% der Inobhutnahmen erfolgen gegen den Willen der Eltern und der Kinder.
Es gibt in Deutschland etwa 15.500 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Jugendämter direkt betreiben oder über finanzielle Zuwendungen fördern. 177.580 Kinder und Jugendliche leben in einer Vollzeitpflege oder Heimerziehung: 75.780 lebten in Pflegefamilien (Vollzeit) und 97.895 in Heimen oder betreuten Wohnformen, getrennt von ihren leiblichen Eltern. Mittlerweile arbeiten rund 750.000 Menschen in der Kinderund Jugendhilfe, mehr als in der Automobilindustrie. 2011 wurden von Jugendämtern rund 178 Millionen Euro für "den Schutz von Kindern aufgewendet. Dazu zählt insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls". 1992 wurden 15 Milliarden Euro für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet, 2011 waren es 30,5 Milliarden Euro. Das ist eine Verdopplung der Ausgaben in 20 Jahren. Begründung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: "Diese Steigerung ergab sich aus gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, die ein wachsendes Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie eine stärkere Unterstützung der Familien durch Hilfen zur Erziehung erforderlich machten." Der Pflegesatz, der für jedes fremduntergebrachte Kind pro Monat vom Jugendamt – also von Steuerzahlern - gezahlt wird, richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Menge der psychiatrischen Störungen, die ihm attestiert wurden. Je mehr Diagnosen, desto höher der Pflegesatz. So reichen die Zahlungen bis weit über € 5.000 pro Monat und Kind.
Quellen: Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter "Jugendamt: Unterstützung, die ankommt", S. 22 + 24;
Statistisches Bundesamt 2012 sowie diverse Medienberichte
Dabei hat sich die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen in den letzten zehn Jahren um 2 Millionen verringert. Deutschland ist das kinderärmste Land Europas. Von 2002 bis 2011 sank die Zahl der unter 18-Jährigen um 2,1 Millionen auf 13,1 Millionen. Im Jahre 2012 betrug die Anzahl der minderjährigen Kinder in Deutschland nur noch 12,9 Millionen. Während also die Anzahl der Kinder sinkt, steigt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen trotzdem stetig an, und damit auch die Kosten für die Fremdunterbringung.
Quellen: Statistisches Bundesamt & Bericht Süddeutsche.de am 4.8.2011
Auch die Anzahl der registrierten Fälle von Kindesmisshandlung rückläufig Die erfassten Fälle von Kindesmisshandlung beliefen sich 2011 auf gerade 3.583 Fälle. Im Jahre 2012 waren es nur 3.450 Fälle. Auch wenn die Dunkelziffer höher sein mag, steht diese Zahl in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erfolgten Inobhutnahmen von Kindern.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012
Beim Thema Kinderfreundlichkeit rangiert Deutschland aus Sicht seiner Bürger im europäischen Vergleich auf dem letzten Platz. Nur jeder siebte Bürger stuft die Bundesrepublik als kinderfreundlich ein, wie eine Umfrage der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen zeigt. Die Experten befragten mehr als 11.000 Europäer ab 14 Jahren in zehn Ländern.
Quelle: PRAVDA-TV/AFP vom 21.1.2013
Wer profitiert vom staatlichen Kinderklau?
1) 2012 wurden 40.227 Kinder und Jugendliche ihren Familien in Deutschland weggenommen; 12% (5.295) von ihnen landeten in einem Krankenhaus oder in einer Psychiatrie. 2011 wurden 38.500 Kinder und Jugendliche ihren Eltern entrissen. Auch hier wurden 12% (4.700) der Kinder und Jugendlichen stationär "untergebracht", z.B. in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.
Quellen:
a) 17.8.2013 Artikel Frankfurter Allgemeine Zeitung
b) http://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/zahl-der-inobhutnahmen-durch-jugendaemter-steigt-weiter.html
2) Über 57% der Jugendlichen in Heimerziehung bekommen eine bis drei (oder mehr) psychiatrische Diagnosen nach der ICD-10 (International Classification of Diseases).
Quelle: Tagung der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm in München, 6.10.2008: "Hochkonfliktfamilien - Elternkonflikte als Gesundheitsrisiko für Kinder"
3) Von 1992 bis 2012 ist die Verschreibung von Psychopharmaka für Kinder steil angestiegen. Im Jahre 1995 waren es nur 5.000 Kinder und Jugendliche, die in Deutschland Pillen gegen angebliche Hyperaktivität schluckten – 1996 gab es auch nur 28.052 Inobhutnahmen durch Jugendämter. Mittlerweile werden rund 400.000 Kindern Psychopharmaka verschrieben, meist mit dem Wirkstoff Methylphenidat. Die in Deutschland gegen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern in erster Linie verschriebene Menge von Methylphenidat (MPH), enthalten u.a. in Ritalin, Concerta, Medikinet und Equasym, hat sich dramatisch vervielfacht:
Von 34 Kilo im Jahr 1993 auf fast 1,8 Tonnen im Jahr 2010. Sechs Pharmakonzerne bieten Methylphenidat auf dem deutschen Markt an. 2010 machte die Pharmafirma Novartis, Hersteller von Ritalin aus Nürnberg, mit Methylphenidat weltweit einen Umsatz von 464 Millionen Dollar. 2006 waren es erst 330 Millionen Dollar. Im Jahr 2011 belief sich der Umsatz mit Psychopharmaka wie Stimulanzien, Neuroleptika, Antidepressiva
und Tranquilizern in Deutschland auf 1,78 Milliarden Euro. Dabei wurden von Arzneimittelbehörden weltweit mittlerweile Warnungen vor den Nebenwirkungen dieser Mittel herausgegeben, auch von der deutschen Arzneimittelzulassungsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Quellen:
a) Arzneiverordnungsreport
b) Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, www.bvvp.de
c) Warnungen des BfArM und der EMEA
4) Häufig bilden familienpsychologische Gutachten die Grundlage für einen Kindesentzug durch Jugendämter. Diese Gutachten werden von einem undurchsichtigen Netzwerk von psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Gutachtern im Auftrag von Gerichten oder Jugendämtern erstellt. Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" agieren diese Gutachter mit Ferngutachten, Verdachtsdiagnosen (V.a.) und einer Vielzahl undurchschaubarer Worthülsen, welche nichts mit Wissenschaft, sondern mit Macht und Willkür zu tun haben. Sie pathologisieren normale Wechselfälle des Lebens als "psychische Störungen" und begründen ihre Arbeit auf das in Verruf geratene psychiatrische Diagnosebuch DSM-IV (bald auch die nächste Ausgabe DSM-5), bzw. die ICD-10 (und dann deren Nachfolger ICD-11). Die Gutachter unterwandern Jugendämter, Familiengerichte, Schulen und Kindergärten mit einer Ideologie ohne Menschlichkeit und indoktrinieren Richter, Jugendamtsmitarbeiter u.a. regelmäßig im Rahmen von "Fortbildungsseminaren" und "Vorträgen". Pro Gutachten werden Honorare in Höhe von Tausenden von Euro von Jugendämtern – also dem Steuerzahler – gezahlt.
Viele familienpsychologische Gutachten weisen "erhebliche handwerkliche Fehler auf", wie Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer in einer Studie der FernUniversität Hagen feststellten, die im Juli 2014 veröffentlicht wurde. Salewski und Stürmer beanstanden mangelnde psychologische Fundierungen des gutachterlichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente. "Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards", so Prof. Salewski und bezeichnet die Ergebnisse der Studie als "alarmierend": "Die Richter stützen ihre Entscheidungen in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen. Man darf nicht vergessen, dass hier Kinder involviert sind, über deren weiteres Leben gerichtliche Entscheidungen gefällt werden." Die Stichprobe der Gutachten wurde im Rahmen eines vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen größeren Forschungsprojekts gewonnen und umfasst 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011, die aus Vollerhebungen an vier Amtsgerichten im OLG-Bezirk Hamm stammen.
Quelle: Studie "Psychologische Gutachten für das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der Begutachtungspraxis", https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-amrechtspsychologie.shtml
Auch Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner kritisiert familienpsychologische Gutachten:
"Mit der im Gutachten formulierten, per Diagnose erarbeiteten Entscheidungshilfe endet in der Regel die psychologische Mitwirkung im Familienrechtsverfahren. ... In den psychologischen Sachverständigengutachten finden sich immer wieder Aussagen über die Eignung der Eltern zur Erziehung ihres Kindes. ... Unausgesprochen wird dabei von der Fiktion ausgegangen, beide Elternteile verfügten über eine graduell unterschiedliche erzieherische Eignung, und dies ließe sich auch noch mit der wissenschaftlich gebotenen Exaktheit diagnostizieren. Leider haben wir aber keine speziell für die erzieherische Eignung geeichten psychologischen Untersuchungsverfahren. Darum sind Aussagen über ein Mehr oder Weniger an erzieherischer Eignung bei den Kindeseltern Extrapolationen anderer Untersuchungsergebnisse, also nicht exakt, wenn sie nicht gar subjektive Meinungen und Deutungen sind. So bleibt nur, bis zum Beweis des Gegenteils, beide Kindeselternteile als zur Erziehung ihres Kindes geeignet anzusehen."
Quelle: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren – Entwurf eines Fehlererkennungssystems" von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner, Oerlinghausen. www.justizopfer-nauen.de/uploads/PDdownloads/vertrauensgrenzen_gutachten.pdf
Bereits im November 2013 ergaben sich gravierende Zweifel an der Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in einer Studie zur "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“, die im Rahmen einer Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Verfasser: Benedikt Jordan) durchgeführt wurde. An der Studie beteiligten sich 161 Ärzte (darunter 55 Psychiater), 49 Zahnmediziner und 42 Psychologen. 23,3% der Befragten gaben an, dass ihnen bei einem Sachverständigengutachten vom beauftragenden Richter schon einmal eine Tendenz signalisiert worden sei (bei den Psychiatern und Psychologen lagen die Prozentwerte deutlich höher, bei letzteren war es fast jeder Zweite; auch waren überdurchschnittlich viele Angehörige dieser Berufsgruppen von Gutachten wirtschaftlich abhängig). Sogar 33,6% teilten mit, sie hätten schon im Kollegenkreis davon gehört, dass bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz genannt wurde.
Das "Ärzteblatt" sieht die Neutralität von Gutachtern gefährdet und kommt zu dem Schluss: "Grundsätzlich sollten Gutachter ihre Gutachten unbeeinflusst erstellen. Die Signalisierung einer Tendenz bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem entgegen. Kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von Gutachtenaufträgen dazu, wovon bei einem Anteil von mehr als 50% Gutachtenhonoraren an den Gesamteinnahmen auszugehen ist, ist die geforderte Neutralität gefährdet. Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt."
Für Falschdiagnosen, Verleumdung, Korruption durch Interessenskonflikte, Verletzung der Eltern- und Kinderrechte und die Zerstörung von intakten Familien werden die Gutachter selten zur Rechenschaft gezogen. Auch nicht für den Schaden, den sie anrichten und die zerstören Familien, die sie hinterlassen. Der Fall des ehemaligen jahrelang zu Unrecht in der Psychiatrie festsitzenden Gustl Mollath und des vormals hochrangigen hessischen Steuerfahnders Rudolf Schmenger, der von einem Psychiater mittels Gutachten inklusive falscher Diagnose kaltgestellt wurde, sind nur die Spitze eines Eisberges.
So hat sich unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" und der "Prävention" in Deutschland ein willkürliches Kindesentzugssystem gebildet, welches das Kindeswohl massiv schädigt, Kinder- und Elternrechte verletzt und Familien zerstört.
Daher fordern wir den Einsatz von Untersuchungsausschüssen auf Landes- und Bundesebene, zur Erhebung der Fakten und Prüfung der Frage, ob das familienpsychologische Gutachtersystem ohne Menschlichkeit reformierbar ist und Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten aus dem gesamten familienrechtlichen Prozedere als Gutachter auszuschließen sind.
Folgende Fragen sind u.a. zu klären:
- Wie viele Psycho-Gutachter arbeiten für Jugendämter in Deutschland? (in den einzelnen Bundesländern und insgesamt)
- Welche finanziellen Abhängigkeiten bestehen zwischen den familienpsychologischen Gutachtern und den Jugendämtern respektive Familiengerichten in Deutschland? Wie viel Honorar wird für ein Familiengutachten vom Jugendamt bzw. Gericht gezahlt?
- Wie viele der Psycho-Gutachter üben neben ihrer Gutachter-Tätigkeit eine Festanstellung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalt aus?
- Offenlegung sämtlicher Interessenskonflikte der Psycho-Gutachter mit Pharmafirmen, insbesondere solchen, die Psychopharmaka für Kinder herstellen.
- Wie viel Prozent der familienpsychologischen Gutachten sind Ferngutachten?
- Haben psychiatrische Diagnoseinstrumente eine wissenschaftliche Grundlage?
- Wie viele Betten in kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalten werden durch ihren Familien entrissene Kinder belegt?
- Wie vielen der Inobhut genommenen Kindern wird eine psychiatrische Störung attestiert, woraufhin eine Verabreichung von Psychopharmaka erfolgt? Welchen Umsatz machen Pharmafirmen dadurch?
- Gibt es Prämienzahlungen zwischen Gutachtern und Jugendämtern? Oder Gutachtern und kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen?
- Wieviele Psychologen oder Psychiater arbeiten in Jugendämtern?
Bitte ergreifen Sie effektive Maßnahmen, um das Kindeswohl sowie Kinder- und Elternrechte vor korrupten und willkürlichen Gutachtern zu schützen.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Cramer
Vizepräsidentin
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