Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Elektroschocks (EKT) als Folter.
„Würden Sie jemand EKT-ieren, der sich mit Händen und Füßen wehrt?“ Antwort von Alexander Sartorius vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim: Das haben wir schon gemacht.´ Eine Jugendliche ... habe gebrüllt und sei kaum zu fixieren gewesen. Die Lösung: auf der Station vorsediert und dann EKT unter Narkose.“
16. Nov. 2018, Zwangsweise EKT? Artikel im Eppendorfer
13. August 2020
Sehr geehrte ...
in Deutschland werden jedes Jahr tausende Patienten in psychiatrischen Anstalten mit Elektroschocks traktiert, teilweise auch gegen ihren Willen. Bei der hierzulande angewendeten sogenannten modifizierten Elektrokonvulsions- oder Elektrokrampftherapie (EKT) setzen Psychiater den Patienten unter Vollnarkose, verabreichen ihm ein Mittel zur Muskellähmung (z.B. Succinylcholin), beatmen ihn künstlich, legen eine Spannung von bis zu 460 Volt an die Schläfen und lösen mit Strom einen Grand-Mal-Krampfanfall im Hirn aus. EKT-Patienten erhalten in der Regel 8 bis 12 Schocks, im Abstand von je zwei bis drei Tagen. Einige Patienten werden aber auch mit wesentlich mehr Elektroschocks traktiert.
Psychiater, darunter Thomas Schläpfer von der Uni-Klinik Freiburg, geben offen zu, dass sie nicht wissen, wie die Behandlung wirkt: „Darüber wissen wir erstaunlich wenig. ... das ist häufig auch eine Kritik, dass man sagt: Ihr wendet hier eine Therapie an, wo man keine Ahnung hat, wie es wirkt.“ Dasselbe Unwissen spricht aus der Doktorarbeit von Ingrid Bauer, geb. Clinckspoor, die 2020 veröffentlicht wurde: „Die genauen Wirkmechanismen der Elektrokonvulsionstherapie sind im Einzelnen noch unklar.“
Am 6. Juni 2017 forderte Dainius Puras, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit, einen Paradigmenwechsel im psychiatrischen System weltweit. Puras hält die UN-Mitgliedsstaaten dazu an, ein krisengebeuteltes System zu reformieren, das auf veralteten Grundfesten steht. „Wir brauchen eine Revolution im Bereich der geistigen Gesundheit, um Jahrzehnte voller Versäumnisse, Missbrauch und Gewalt zu beenden“, so Puras, der selbst Psychiater ist. … „In den Ländern, in denen psychiatrische Systeme existieren, sind sie vom restlichen Gesundheitssystem abgetrennt und basieren auf veralteten Praktiken, welche die Menschenrechte verletzen. Ich rufe die Staaten dazu auf, sich von herkömmlichen Praktiken und Denken zu lösen und einen längst überfälligen Grundsatzwechsel mit Blick auf die Menschenrechte zu ermöglichen. Der status quo ist schlicht unakzeptabel.“ … „Wir brauchen mutiges politisches Engagement, dringende Richtlinien und sofortige Abhilfen.“
Heute werden Patienten in Deutschland in über 180 psychiatrischen Anstalten mit Elektrokrampftherapie (EKT) behandelt. Stern.de berichtet am 16. März 2019: „Das umstrittenste Verfahren der Psychiatrie kehrt zurück: Die Elektrokrampftherapie. … Nach Jahrzehnten der Ächtung nimmt die Zahl der mit EKT behandelten Patienten stetig zu, mittlerweile wird sie an nahezu allen Unikliniken angeboten. … Nach der jüngsten Statistik wurden 2016 in Deutschland 5.700 Patienten mit EKT behandelt, siebenmal mehr als vor 40 Jahren.“ Tendenz steigend. Der Chef-Psychiater der LMU Uni-Psychiatrie München, Peter Falkai, findet: „Immer noch zu wenige“.
Profitabel ist das Stromstoß-Geschäft allemal. Die Frage ist, für wen.
Es fehlt die Transparenz. Es gibt keine einheitliche Dokumentationspflicht für Anstalten, keine verfügbaren Daten über finanzielle Flüsse und potentielle Interessenkonflikte zwischen Schock-Psychiatern und den Herstellern der Elektrokrampfgeräte etc. Bei Durchsicht des PEPP (Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik) wird schnell klar, dass die EKT ein einträgliches Geschäft ist. Kosten für einen stationären Klinikaufenthalt pro Tag: 300 €. Erster Elektroschock: 385 € (zusätzlich), jeder weitere E-Schock „Therapiesitzung“ 271 € (zusätzlich). Dazu eine 1:1 Betreuung, falls nötig mit 1.000 € pro Tag extra. Im Klartext: Ein EKT-Patient, der z.B. eine Serie von 12 Schocks bekommt, also alle drei Tage eine Narkose, Muskellähmung, Stromstoß inklusive Grand-Mal-Anfall im Hirn, bleibt mindestens 36 Tage in der Klinik. Wenn nur an einem Tag die 1:1 Betreuungskosten anfallen, belaufen sich die EKT-Kosten pro Patient auf über € 15.000. Multipliziert mit 5.700 EKT-Patienten pro Jahr, landet man bei Kosten von 86,4 Mio. € für E-Schocks. Eine veraltete Praktik, die in einem italienischen Schlachthof geboren und im II. Weltkrieg von Nazi-Psychiatern zur Folter eingesetzt wurde. Da einige EKT-Patienten heute sogar 40, 50 oder mehr Schocks erhalten, dürften die EKT-Gesamtkosten deutlich höher sein. Viele EKT-Patienten werden zu Invaliden und völlig zerstört.
Das menschliche Gehirn ist ein höchst komplexes Organ, das den Körper mit mehr als fünf Billionen Signalen pro Sekunde steuert. Es vollbringt diese Leistung mit etwa einem Achtel der Stromstärke einer Uhrenbatterie. Aber eine EKT-Behandlung greift das Gehirn mit 2.300 Mal mehr Elektrizität an, als es zum Funktionieren braucht. Das führt zu schwerem Trauma.
Nebenwirkungen der Elektrokrampftherapie (EKT):
Desorientierung, Gedächtnisverlust, Konzentrationsstörungen, Hirnschäden, kardiovaskuläre Komplikationen, einschließlich unregelmäßiger Herzschlag, Herzinfarkt, Schlaganfall, Zahn- oder Oraltrauma und physisches Trauma, manische Symptome, anhaltende Anfälle, Verschlechterung der psychiatrischen Symptome und sogar den Tod kann EKT verursachen. Ein Drittel der EKT Patienten erleiden permanenten Gedächtnisverlust und viele einen steilen Abfall ihres IQs. E-Schock Überlebende, die sich immer wieder hilfesuchend an unseren Verein wenden, klagen verzweifelt über Gedächtnisverlust, Kopfschmerzen, zerbrochene Zähne, ausgerenkte Wirbel u.v.m.
„Die EKT-Folter in Narkose erinnert mich in makabrer Weise an die Hinrichtungsmethoden der alten Chinesen, die dem Delinquenten große Mengen Opium einflößten, bevor man ihm Glied für Glied amputierte. Eine fortschreitende Amputation geistiger und seelischer Fähigkeiten stellt die Erzeugung künstlicher Epilepsien durch Strom auch dar.“
Alfred D., Elektroschock-Überlebender
Strafanzeige und Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung durch EKT:
Diese Woche erstattete die Mutter eines 56-jährigen Mannes aus Baden-Württemberg Strafanzeige und Strafantrag gegen die ihn behandelnden Psychiater der Klinik Winnenden. Aufgrund eines Geburtsschadens ist ihr Sohn berufsunfähig. Nach den Schuljahren lebte er in einer betreuten Pflegeeinrichtung und war dort zufrieden in der Werkstatt tätig. Trotz seiner Beeintrachtigungen hatte er dort ein erfülltes Leben, dann kam die Psychiatrie und zerstörte sein Leben.
Die Mutter ist vorsorgebevollmächtigt, doch wurde ihr Sohn ohne ihr Wissen vor einem Jahr in die Psychiatrie Winnenden gebracht. Bis heute werden die Gründe für diesen Schritt vor ihr zurückgehalten. Ihre Kontaktversuche zu ihrem Sohn wurden abgeblockt. Nach 6 Wochen konnte sie erst einen Besuch durchsetzen und war über den verwirren Zustand, in dem sie ihren Sohn vorfand, entsetzt. Auf die einfachsten Fragen wusste er keine Antwort. Er erkannte seine Mutter nicht mehr und konnte sich nicht einmal mehr an seinen Namen und an seine Brüder erinnern.
Erkundigungen der Mutter beim Personal resultierten in ihrem Rauswurf aus der Klinik.
Die psychiatrische Behandlung in der Klinik in Winnenden bestand aus hochdosierten Neuroleptika und aus Serien von Elektroschocks ("Elektrokrampftherapie"). Beide Methoden verursachen nachweislich irreparable gesundheitliche Schäden. Bis heute werden ihm ambulant weiterhin morgens und abends die Neuroleptika Haldol und Clozapin verabreicht, durch die er Blickkrämpfe und unzählige weitere schwere Nebenwirkungen erleidet. Durch diese Behandlung wird ihr Sohn voraussichtlich nie wieder wie vorher in der Werkstatt arbeiten können. Die Behandlung der Psychiatrie hat das Leben ihres Sohnes komplett zerstört. Mittlerweile werden ihm Selbstmordgedanken unterstellt – Absichten die unserem Verein regelmäßig als Ergebnis der Behandlung durch die Psychiatrie berichtet werden - und nicht weil Betroffene vor einer Einlieferung an ihrem Lebenswillen zweifelten.
Elektroschocks müssen vor den hier dargelegten, medizinisch nicht haltbaren Hintergründen, im Jahre 2020 verboten werden. Die EKT darf nicht mehr von Psychiatern medizinisch als "State of the Art" oder "neu" oder "modern" gepriesen werden. Psychiater und deren Helfer bei der Durchführung müssen für die Anwendung von Elektroschocks "zur Besserung emotionaler Zustände" bestraft werden können.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und das Sozialministerium des Landes wurden über den Fall Winnenden informiert, doch ohne gesetzliches Verbot werden weiterhin Hilfesuchende mit dieser Methode zerstört. Benötigen Sie weitere Opferberichte, wenden Sie sich bitte an unseren Verein.
Wir bitten Sie deshalb sich dafür einzusetzen, dass
- die Elektrokrampftherapie (EKT) als Folter in Deutschland gänzlich verboten wird, und
- der im deutschen StGB bestehende Straftatbestand der Folter durch Amtspersonen auf ärztliches Personal erweitert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Trepping Nicola Cramer
Bundesvorstand KVPM Deutschland e.V
Kommission für Verstöße der Psychiatrie
gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
Beichstraße 12
Seiteneingang rechts
80802 München
Tel.: 089 - 273 03 54
info@kvpm.de, www.kvpm.de
Vereinssitz München, VR 8166 Amtsgericht München
Die deutsche Kommission wurde 1972 von Mitgliedern
der Scientology Kirche in München gegründet
P.S.: 2018 wurden die Regierungen in einem Bericht des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen über „Geistige Gesundheit und Menschenrechte“ dazu aufgerufen, psychiatrische Zwangsbehandlung, einschließlich Elektrokonvulsionstherapie (EKT) „als Praktiken zu erkennen, die Folter oder eine andere unmenschliche oder degradierende Behandlung oder Bestrafung darstellen ...“
Quelle: Jahresbericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte sowie Berichte des Hochkommissariats und des Generalsekretärs, UN-Menschenrechtsrat, 10. - 28. Sept. 2018, S. 14, Punkt 46
Die Citizens Commission on Human Rights (CCHR) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die vor 51 Jahren gegründet wurde, um Menschenrechtsverstöße in der Psychiatrie aufzudecken und Missstände im psychiatrischen System zu beheben. In Deutschland ist die CCHR als Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM) bekannt. Die erste KVPM wurde 1972 in München gegründet. Neben der KVPM Deutschland e.V. gibt es weitere Ortsgruppen in deutschen Städten. Der Beirat des Vereins setzt sich u.a. aus Ärzten, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern, Künstlern und Menschenrechtsaktivisten zusammen.