Berlin, den 23. November 2022

 

Pressemitteilung

Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. im Einsatz für die Menschenrechte

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie (DGPPN) muss ihre Mitglieder auffordern, den Mythos des chemischen Ungleichgewichts als Ursache psychischer Störungen nicht mehr zu verwenden.

„Die DGPPN sollte die widerlegte Theorie des chemischen Ungleichgewichts offiziell verurteilen, da es anderenfalls Betrug am Verbraucher darstellt und die Rechte von Patienten auf informierte Einwilligung verletzt.“

KVPM Deutschland e.V.

Die Menschenrechtsorganisation KVPM Deutschland e.V. fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) auf, ihre 10.000 DGPPN Mitglieder dazu anzuhalten, sämtliche Hinweise auf ein chemisches Ungleichgewicht als Ursache psychischer Störungen von ihren Websites und aus ihrer Literatur zu streichen.

Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM) ist seit Jahrzehnten als Menschenrechtsverein aktiv mit dem Auftrag, schädigende Praktiken im psychiatrischen System zu untersuchen, aufzudecken und abzustellen. Jetzt hat die KVPM die DGPPN aufgefordert, ein offizielles Positionspapier herauszugeben, in dem sie alle Mitglieder auffordert, jegliche Verweise oder Hinweise auf ein chemisches Ungleichgewicht im Gehirn als Ursache von psychischen Störungen von ihren Websites, aus ihren Journalen, Fachzeitschriften, Formularen zur Einverständniserklärung von Patienten usw. zu entfernen. In dem Schreiben an den Präsidenten der DGPPN, Prof. Dr. Thomas Pollmächer, fordert die KVPM die Organisation dazu auf, die Theorie zu verurteilen und fordert darüber hinaus, auch ihre kooperativen Mitglieder zu informieren, damit sie ebenfalls Verweise auf die widerlegte Theorie des chemischen Ungleichgewichts von ihren Websites, aus ihrer Literatur und den Einverständniserklärungen der Patienten entfernen.

Die DGPPN hat rund 10.000 Mitglieder, 35 Fachreferate und 17 kooperierende Mitglieder, meist nationale psychiatrische Vereinigungen, wie den Berufsverband der Deutschen Nervenärzte, der Deutschen Psychiater, den Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland u.a.. Zudem ist die DGPPN Mitglied der European Psychiatric Association (EPA) und der World Psychiatric Association (WPA).

Beim DGPPN Kongress 2022 findet Samstag, 26. November ein Symposium statt zum Thema: Zwangsvermeidung – zum rechtlichen Rahmen im deutschsprachigen Raum unter dem Vorsitz des DGPPN Präsidenten Pollmächer. Auszug der Zusammenfassung: „Die Achtung des Willens und der Präferenzen des Patienten gewinnt zurecht immer mehr an Bedeutung im klinischen Alltag. Dabei nimmt die Vermeidung von Zwang eine herausragende Rolle ein, wobei dessen Anwendung nur noch als ultima ratio zur Abwehr von Eigen- und/oder Fremdgefährdung zulässig ist.“

Der DGPPN Kongress 2022 hat das Motto „Ethik, Recht und psychische Gesundheit“. Die DGPPN bietet auf ihrer Website sogar eine Schulung zur „Ethikberatung in der Psychiatrie“ an, mit der Akademie für Ethik in der Medizin e.V.. Wenn die DGPPN die Notwendigkeit höchstmöglicher ethischer Standards für die klinische Praxis und ethisches Verhalten in der Psychiatrie betont, muss es für sie auch Priorität sein, dass psychiatrische Verbände es unterlassen, die Verbraucher in die Irre zu führen, indem sie damit fortfahren zu behaupten, ein chemisches Ungleichgewicht liege psychischen Problemen zugrunde.

In dem Schreiben an den DGPPN Vorstand Prof. Dr. Thomas Pollmächer wurde darauf hingewiesen, dass die Theorie des chemischen Ungleichgewichts ein Mythos sei, der im psychiatrischen System seit über 30 Jahren ausgenutzt wurde, um den Verkauf von Antidepressiva anzukurbeln. Kürzlich wurde diese Theorie aber von Forschern des University College London (UCL) in einer in der Zeitschrift Molecular Psychiatry veröffentlichten Studie gründlich widerlegt. Die Forscher überprüften bedeutende Studien, die in den letzten Jahrzehnten veröffentlicht wurden und fanden keine überzeugenden Beweise für die Theorie, dass ein chemisches Ungleichgewicht psychische Störungen verursache. In dem Schreiben heißt es, die DGPPN solle die widerlegte Theorie formell verurteilen, denn alles andere wäre Betrug am Verbraucher und würde das Recht der Patienten auf informierte Einwilligung verletzen.

Im Jahr 2019 hatte das Royal College of Psychiatrists im Vereinigten Königreich bereits auf Forschungsergebnisse reagiert, die keine Beweise dafür erbrachten, dass ein niedriger Serotoninspiegel Depressionen verursache und eine Stellungnahme abgegeben, in der die Vorstellung zurückgewiesen wurde, dass Antidepressiva „ein chemisches Ungleichgewicht im Gehirn korrigieren". Die Website der American Psychiatric Association propagierte jedoch weiterhin psychische Erkrankungen als „Störungen des Gehirns" , ohne dass es dafür Beweise gäbe, und in ihren Patientenbroschüren hieß es: „Antidepressiva können verschrieben werden, um Ungleichgewichte im Gehalt von Chemikalien im Gehirn zu korrigieren.“ Quelle: Royal College of Psychiatrists, “Position statement on antidepressants and depression”, Mai 2019

Wie einer der UCL-Forscher erklärte, ist diese irreführende Situation entstanden, weil sie den Interessen des psychiatrischen Berufsstandes und der Pharmaindustrie dient. „Wir sind der Meinung, dass Patienten nicht gesagt werden sollte, dass Depressionen durch einen niedrigen Serotoninspiegel oder ein chemisches Ungleichgewicht verursacht werden. Und man sollte ihnen nicht weismachen, dass Antidepressiva funktionieren, weil sie auf diese unbewiesenen Anomalien abzielen", sagte der leitende Forscher.

Die KVPM fordert, dass die DGPPN unverzüglich Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass diese Ansicht ihren Mitgliedern vermittelt wird. Fehlinformationen für Patienten hindern diese daran, eine fundierte Entscheidung zu treffen und haben bereits dazu geführt, dass viele Millionen Menschen Antidepressiva oder andere Psychopharmaka mit schädigenden Nebenwirkungen einnehmen, weil sie fälschlicherweise glauben, diese würden etwas „korrigieren" , was einfach nie existiert, schrieb die KVPM an Dr. Pollmächer.


Am 10.09.2018 veröffentlichte die DGPPN eine S3 Leitlinie zur „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ , bei der es in der Präambel u.a. heißt: „Zwangsmaßnahmen stellen aus Sicht aller Beteiligten ein Problem in der psychiatrischen Versorgung dar ... Zwangsmaßnahmen werden von den betroffenen Menschen auch im Nachhinein oft abgelehnt. Die vorliegenden Leitlinien sollen dazu beitragen, dass solche Maßnahmen möglichst vermieden werden und - falls ausnahmsweise erforderlich - so wirksam, angemessen und schonend wie möglich durchgeführt werden. Zwangsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.“

Zwangsmaßnahmen können u.a. folgendes beinhalten: Eine psychiatrische Behandlung ohne Zustimmung, jede Form der Behandlung, einschließlich der Verwendung von Psychopharmaka; Abgeschlossenheit, das Einsperren einer Person in einen Raum oder einem Zimmer; Fesselungen, die darauf abzielen, die körperliche Bewegung einer Person zu unterbinden, einschließlich längeres Festhalten durch andere Personen, die Verwendung jeglicher „mechanischer Fixierung", Anketten usw; die Verwendung von persönlichkeitsverändernden Psychopharmaka mit dem Hauptzweck der Bewegungseinschränkung ("chemische Fesselung"); Elektrokrampftherapie.

Dabei fordern das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und weitere Organe der Vereinten Nationen aufgrund des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ein absolutes Verbot von Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie.

Die KVPM fordert die DGPPN auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Forderungen der UN nachzukommen. Zudem soll die DGPPN ihren Mitgliedern mitzuteilen, dass die Theorie des chemischen Ungleichgewichts als Ursache von psychischen Problemen widerlegt worden sei. Eine fortgesetzte Verwendung dieses Mythos schädigt Patienten und stellt einen potentiellen Betrug am Verbraucher dar.

Es stellt zudem eine Form der Nötigung dar, wenn Patienten mit Problemen über die Ursache ihrer Probleme getäuscht werden und ihnen dann gesagt wird, sie müssten ein Psychopharmakon nehmen, um dieses angebliche Ungleichgewicht im Hirn zu „korrigieren“. Dies widerspricht auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


Für weitere Informationen:
Bernd Trepping oder Nicola Cramer
Bundesvorstände KVPM Deutschland e.V.
Tel.: 0178 - 613 74 67 oder 0178 - 540 47 35

 

 

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Sitz der Schwesterorganisation Citizens Commisson on Human Rights International: Los Angeles.
Die KVPM Deutschland e.V. ist Teil des weltweit größten Netzwerks zur
Aufdeckung von Missbräuchen und Korruption im psychiatrischen System.