Millionenschaden durch heimliches Ferngutachten

Kläger geht in Revision gegen zu mildes Urteil gegen Münchener Chefpsychiater

 

29.08.08:

München. Das Landgericht München I sprach letzte Woche ein mildes Urteil gegen den Chef der Münchener LMU Psychiatrie, Prof. Dr. Hans-Jürgen Möller. Der renommierte Münchener Kunsthändler Eberhard H. hatte den Psychiatrieprofessor wegen der Folgen eines Gutachtens verklagt, das der Psychiater heimlich und ohne Untersuchung erstellt und hinterrücks in die Hände der damals verbitterten Ehefrau des Kunsthändlers gegeben hatte. Das falsche Attest und das darin enthaltene Stigma der Geisteskrankheit hatte die Ehefrau daraufhin verwendet, um die Geschäftskontakte ihres Mannes zu zerstören. Eberhard H. sollen daraufhin 4 Millionen Euro Schaden entstanden sein.
Laut Beschluss des Landgerichts München I vom 21. August 08 sollen der Psychiater und der Freistaat Bayern Eberhard H. nur 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Kunstexperte fordert Millionen und geht in Revision.

 

Eberhard Herrmann ist Spezialist für antike Teppiche und ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft anerkannter Experte im Bereich der angewandten Mathematik in der Kunstgeschichte. Bis zu seinem Ehestreit im Jahre 1994 führte Herrmann eine erfolgreiche Galerie in der noblen Münchener Theatinerstraße. Er machte mit Teppichen und kunstvollen Textilien einen Umsatz von über 4 Mio Euro im Jahr. Der Ehestreit eskaliert. Seine Frau Ulrike mischt ihrem Mann heimlich Psychopharmaka in den Kaffee. Als sich Herrmann daraufhin merkwürdig verhält, schaltet die verbitterte Ehefrau den Psychiater Prof. Dr. Möller ein. Dieser versteckt sich in Herrmanns Galerie, um ihn heimlich zu beobachten. Obwohl Möller von seinem Kollegen Prof. Zerssen den Hinweis erhält, dass bei Herrmann möglicherweise eine „Intoxikation“ durch Psychopillen vorliegt, erklärt Prof. Möller den Kunsthändler Hermann ohne Umschweife und ohne jegliche medizinische Untersuchung mit einem „Attest“ für verrückt. Ergebnis des Ferngutachtens: „Sofortige Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus“, urteilte der Psychiater. Dieses Attest sendet Möller daraufhin jedoch nicht an die Behörden oder an Eberhard Herrmann, sondern an dessen Frau Ulrike, die das Dokument verwendet, um ihren Mann bei sämtlichen Kunden und Banken zu diskreditieren. Teppichsammler lassen daraufhin reihenweise Geschäfte platzen, Herrmanns Reputation, die er sich in 40 Jahren als Wissenschaftler im Bereich antiker Teppiche erarbeitet hatte, ist durch diese „Ferndiagnose“ dahin. 
Das Landgericht München I schlägt am 23. Januar 2003 vor, dass dem Opfer der Falschdiagnose 330 000 Euro gezahlt werden. Der Kunsthändler lehnt ab und fordert stattdessen den Anfangsschaden von 4 Millionen Euro ein. Jetzt urteilte das Gericht, dass 5000 Euro Schmerzensgeld reichen sollen. Herrmann geht in Revision.

 
Prof. Möller darf nicht Chef einer Uni-Psychiatrie sein!
 
Prof. Möller gehört zu den Top 10 der internationalen Elite der Psychiatrie. Wenn er Pharmaunternehmen den ersehnten Segen für ein Psychopräparat erteilt, bei dem Chemiker ein Molekül minimal verändern konnten, hält er die Aktien einer mächtigen Industrie auf Kurs. In dieser Position ist er vielleicht der bestbezahlteste Beamte Deutschlands. Seit Jahrzehnten lässt Möller sich wiederholt zum Vorsitzenden von genau den psychiatrischen Bundes- und Weltverbänden küren, die der Pharmaindustrie die liebsten sind. Als Herausgeber mehrerer psychiatrischer Fachzeitschriften muss er sich schon lange an keine psychiatrischen Lehrbücher mehr halten, er verfasst sie schließlich selbst.
 
Die KVPM setzt sich in München seit 1972 für Psychiatrieopfer ein. Prof. Möller ist Befürworter und Wegbereiter von Behandlungsmethoden, die auch offiziell keine Geisteskrankheit heilen können, jedoch laut Studien das Leben von Hilfesuchenden durchschnittlich um 20 bis 30 Jahre verkürzen. Als Chef der LMU-Universitätspsychiatrie zeichnet er außerdem für unzählige Elektrokrampfbehandlungen verantwortlich.

 
Bernd Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V., sagt:
„Wenn sich Prof. Möller über elementare Menschenrechte wie die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit hinwegsetzt, darf er nicht Chef und damit auch Vorbild einer Universitätspsychiatrie sein.“
 
Kollegen, die es wagen, den obersten Psychoguru zu kritisieren sind entweder emeritiert oder kommen aus dem Ausland 

  • Dr. Jürgen Good, Psychiater aus Zürich, ist einer der Kollegen, der die folgenschwere Ferndiagnose seines Kollegen Prof. Möller kritisiert: „Es ist ein Schulbuchbeispiel dafür, welche schlechte Arbeit von einer internationalen Größe auf dem Gebiet der Psychiatrie geleistet werden kann.“
  • Der emeritierte Prof. Dr. Supprian von der Universitäts-psychiatrie Hamburg-Eppendorf sagt über das Attest von Prof. Möller: „Das Attest ruht nicht auf nachprüfbaren Befunden, sondern auf freisteigenden Erwägungen, die aus der unterstellten Maniediagnose deduziert wurden. So aber darf ein freiheitsbeschränkendes Urteil nicht begründet werden.“

Die KVPM fordert seit Jahren die Entlassung des Psychiaters als Leiter der Universitätspsychiatrie.


Für weitere Informationen:

Bernd Trepping,

Tel: 089 - 273 03 54 od. 0178 - 613 74 67

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.