Menschenrechtsorganisation fordert Untersuchung von Prof. Hans-Jürgen Möller aus München durch das Ethik Komitee der World Psychiatric Association (WPA) wegen Verstoß gegen ärztliche Ethik
Prag/München 25. Sept. 2008:
Eine Delegation der Citizens Commission on Human Rights International (CCHR) mit der Präsidentin von CCHR Int sowie Vertretern der CCHR aus Frankreich, England, Ungarn und der Tschechischen Republik überreichte die Beschwerde des Menschenrechtsvereins am 22. Sept. 2008 persönlich dem Vorsitzenden des WPA Ethik-Komitees, Prof. Christodoulou, im WPA Kongresszentrum in Prag.
Die Beschwerde zeigt auf, dass beim XIV World Congress of Psychiatry mehrere Psychiater als Sprecher zugelassen wurden, obwohl sie gegen die medizinische Ethik verstoßen haben, wie z.B. gegen die WPA Erklärung von Madrid über ethische Standards in der psychiatrischen Praxis. "Psychiatrische Gremien müssen dazu verpflichtet werden, Anträge von potenziellen Sprechern oder Preisträgern zukünftig dahin gehend zu prüfen, ob der Antragsteller von medizinischen Ausschüssen, Behörden oder Gerichten wegen Vergehen oder Verbrechen diszipliniert bzw. verurteilt wurde", so Bernd Trepping, Präsident der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM).
Der Münchner Psychiater Hans-Jürgen Möller erhielt diese Woche beim WPA Kongress den Jean-Delay-Preis, der einen Scheck über rund 40.000 EUR, ein Diplom und eine Medaille umfasst. Dieser Preis soll nach Angaben auf der WPA Kongress-Website an jemanden vergeben werden, der "einen großen Beitrag zu biologischen, psychologischen oder sozialen Aspekten der Psychiatrie geleistet hat oder Brücken zwischen ihnen gebaut hat".
Hans-Jürgen Möller, Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität, wurde hingegen vom Landgericht München I am 20. August 2008 zu einem Schmerzensgeld von 5000 EUR verurteilt, weil er seine ärztliche Schweigepflicht gebrochen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt hat. (Az: 9O22406/97)
Auf Initiative seiner Ehefrau sollte ein ehemals in München angesehener und wohlhabender Kunsthändler, Spezialist für antike Teppiche, für verrückt erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das dazu notwendige Attest erstellte Hans-Jürgen Möller, praktisch ohne jede Untersuchung. Als Basis für das Attest dienten Möller lediglich Gespräche mit der Ehefrau und eine heimliche Beobachtung des Kunsthändlers in dessen Galerie. So dürftig die Grundlage für das Fachpsychiatrische Attest auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch war, mit diesem Attest stufte Möller den Kunsthändler als psychisch krank sowie selbst- und fremdgefährdend ein - die sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei erforderlich. Der Kunsthändler floh auf Anraten seines Anwaltes in die Schweiz, um einer Zwangseinweisung zu entgehen. Möller schickte sein Attest allerdings nicht wie vorgeschrieben an die zuständige Behörde, sondern gab es der Ehefrau. Damit verletzte Möller seine ärztliche Schweigepflicht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Landgericht billigte diesem 5000 EUR Entschädigung zu. Der Anwalt des Kunsthändlers wird Berufung gegen das Urteil einlegen und weiteren Schadensersatz von drei Millionen Euro wegen Existenzvernichtung durch Rufmord fordern.
Kommentare von Kollegen zur Jean-Delay-Preisvergabe an Möller:
"Nach dem Urteil und der Presseerklärung des Landgerichts München I in der Sache H. ./. Möller und dem Bericht in der SZ vom 21.08.08 beschämt sich der Weltverband für Psychiatrie mit der Preisvergabe selbst."
Psychiater Dr. Friedrich Weinberger,
Präsident der Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.
"Er hat den Preis nicht verdient."
Dr. A., Psychiater aus Hamburg
"Der Mann muss vom Posten als Direktor einer Psychiatrie."
Prof. Dr. H., Aachen
"Unglaublich und zutiefst peinlich."
Ärztin aus Düsseldorf
Die Citizens Commission on Human Rights International (CCHR) hatte das WPA Ethik-Komitee in der Beschwerde ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt, dass dem britischen Psychiater Dr. Tonmoy Sharma, 44, offizieller Vortragsredner des WPA Kongresses, am 27. April 2008 vom General Medical Council (GMC) in England die Zulassung entzogen wurde. Sharma soll bei fünf umfangreichen Studien über Psychopharmaka in den Jahren 1997 bis 2003 Patientenversuche durchgeführt haben, ohne die erforderliche Genehmigung beim zuständigen Komitee einzuholen. Ferner habe er die hierbei ermittelten Daten ohne Autorisierung weiter verwendet.
Mehrere hundert Psychiater und Psychologen, die eigentlich zum Psychiatriekongress angereist waren, besuchten stundenlang eine Ausstellung der KVPM, die direkt gegenüber dem Kongressgebäude in Prag unter dem Titel Psychiatrie: Hilfe oder Tod? gezeigt wird. Dort werden zahlreiche gängige psychiatrische Praktiken als Betrug, geldmotiviert und als Menschenrechtsverletzung angeprangert. In einem Flugblatt machen die Menschenrechtler zudem auf die beiden Skandalpsychiater Möller und Sharma aufmerksam.
Zum Auftakt des Weltkongresses hatten Mitglieder der KVPM aus ganz Europa mit über 700 Teilnehmern in einem Protestmarsch von der Prager Innenstadt bis vor die Eingangstüren des Kongresszentrums lautstark gegen die psychiatrische Stigmatisierung von Kindern und die Verabreichung von Psychopillen an Kinder protestiert. Aus Deutschland waren ca. 280 Teilnehmer angereist, die meisten davon aus München.
Für weitere Informationen:
Bernd Trepping, Tel: 089 - 273 03 54 od. 0178 - 613 74 67
KVPM Deutschland e.V., Amalienstr. 49a, 80799 München,
Tel (089) 273 03 54, Fax (089) 28 98 67 04,
E-Mail kvpm@gmx.de,
Internet www.kvpm.de, www.einsatzfuerkinder.de
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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.