Gerichtsbeschluss: keine Gehirnoperationen an Triebtätern

 

München, den 14. April 1977

 

Die Gefahr eines Überhandnehmens umstrittener Hirnoperationen verliert in der Bundesrepublik mehr und mehr an Intensität.

 

Unlängst resultierten bundesweite Proteste gegen den experimentellen und somit menschenrechtswidrigen Charakter psychiatrischer Gehirneingriffe vonseiten namhafter Sexualwissenschaftler, engagierter Journalisten und der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. in der Konstituierung einer Untersuchungskommission des Bundesgesundheitsamtes, unter dem Vorsitz des Berliner Prof. Georges Fülgraff.

 

Dazu konnten die Menschenrechtsverfechter jetzt einen weiteren Erfolg in Sachen Psychochirurgie verbuchen. Denn das Oberlandesgericht Hamm beschloss: "Triebtäter können keine stereotaktischen Hirnoperationen verlangen". Die Richter beriefen sich dabei auf die Tatsache, dass für diese Eingriffe "keine gesicherten Ergebnisse" vorhanden sind. (Az. 1 VAs 79/75)

 

Wie ein Sprecher der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. mitteilt "wird das Urteil auf schnellstem Wege dem Bundesgesundheitsamt zugängig gemacht werden. Dies soll mit dem Zweck geschehen, den Sachverständigen das Maß ihrer Verantwortung für das Wohl psychisch Kranker klar vor Augen zu führen". Die Notwendigkeit dafür ergibt sich unmissverständlich aus dem Beschluss des Hammer Oberlandesgerichts, wo es nämlich heißt: "Sicherheitsverwahrte hätten nur Anspruch auf eine im Rahmen sachgerechter ärztlicher Erwägungen liegenden Heilfürsorge".

 

 

 

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.