Kommission verurteilt "sogenannte freiwillige Kastration"

 

28.4.1976

 

Bei Jürgen Bartsch muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in seinem Fall äußerster seelischer Zwang die Triebfeder für seine Einwilligung zur Entmannung war.

 

Bartsch erhoffte sich in seiner Notsituation als lebenslänglich gehaltener Geisteskranker und Sexualverbrecher, die Freiheit aus der Anstalt Eickelborn zu erkaufen. Von Freiwilligkeit kann unter Berücksichtigung einer Zwangssituation nicht gesprochen werden. Psychiater werden sich der Verantwortung nicht entledigen können, wenn sie bei zwangseingewiesenen Patienten Eingriffe dieser Art vornehmen.

 

Der Fall Bartsch zeigt, dass eine vorausgegangene erfolglose psychiatrische Behandlung, Patienten wie Bartsch oft zur Einwilligung von folgenschweren und extremen Eingriffen treibt. Aus der äußeren Zwangslage, die eigentlich eine Existenzfrage ist, wird in der Psychiatrie der Schritt zu gefährlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsstruktur des Menschen gewagt.

 

Die Kommission verurteilt deshalb eine "sogenannte freiwillige Kastration" und andere operative Eingriffe an zwangseingewiesenen Patienten, da sie die Situation des unfreiwilligen Aufenthaltes nicht berücksichtigen.

 

 

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.